Samek-Akten
Seiten

Karl Kraus ca. Grazer Tagespost
[111.] Auch die Grazer Tagespost hatte die Meldung des Neuen Wiener Tagblatts von "Skandalszenen bei einer Kraus-Vorlesung" (siehe Akt 109.) in einer Notiz übernommen. Oskar Samek und Karl Kraus forderten die Berichtigung dieser Darstellung - es bleibt allerdings unklar, ob sie gebracht wurde.

Karl Kraus ca. Theodor Wolff
[112.] Karl Kraus und Oskar Samek klagten durch die Berliner Anwälte Botho Laserstein und Willy Katz den Chefredakteur des Berliner Tageblatts Theodor Wolff. Dieser hatte Alfred Kerr angeblich nur unter der Bedingung eingestellt, dass er sich in seinen Angriffen gegen Reinhardt zurücknahm. Maximilian Harden hatte das am Sterbebett behauptet. Kraus zitierte diese Geschichte und wurde von Wolff der "einfachen Lüge" bezichtigt, woraufhin er klagte. Wolff brachte Widerklage ein, nachdem Kraus ihm "frechen Schwindel" unterstellt hatte.

Karl Kraus ca. Verlag Rudolf Mosse
[113.] Die Annoncen Expedition Rudolf Mosse nahm ein Inserat für die Fackel Nr. 767-794 an, die "Die Akten zum Fall Kerr" beinhaltete. Das Inserat sollte im Berliner Tageblatt und in der Literarischen Rundschau gebracht werden. Als die Annoncen Expedition Rudolf Mosse die Schaltung des Inserats im letzten Moment doch ablehnte, klagte Karl Kraus durch seinen Berliner Anwalt Botho Laserstein wegen Vertragsbruch.

Berichtigung von Botho Laserstein an Hamburger Nachrichten
[114.] Laserstein forderte die Hamburger Nachrichten auf, eine unwahre Notiz über ihn selbst in Zusammenhang mit Kraus (der mit ß geschrieben wurde) zu berichtigen.

Korrespondenz mit Siegfried Geyer
[115.] In dieser Korrespondenz ging es um zwei Angelegenheiten:
Erstens hatte Siegfried Geyer angeblich Adolf Loos gegenüber bemerkt, dass Kraus seine Vorlesungstermine so lege, dass er für Loos, der wegen "Schändung, Verführung und Unzucht" dreier Schulmädchen angeklagt worden war, nicht als Zeuge aussagen könne. Als Samek ihn mit dieser Behauptung von Loos brieflich konfrontierte, stellte Geyer richtig, dass es sich um ein Missverständnis handle.

Angelegenheit Margarethe Minkus-Benesch
[116.] Der Nervenarzt Hans Zweig und Hermine Benesch, die Mutter von Margarethe Minkus-Benesch, wandten sich im Herbst 1929 an Kraus und baten ihn um eine Erklärung, dass er Margarethe Minkus-Benesch – die erotische Wahnphantasien von ihm hatte – nicht kenne und an ihr kein Interesse habe. Samek schickte die verlangte Erklärung. Im Frühjahr 1929 wandte sich dann Margarethe Minkus-Benesch selbst mit einem Hilferuf aus der Znaimer Nervenheilanstalt an Kraus, Samek und die sozialdemokratische Partei. Oskar Samek informierte ihre Eltern.

Karl Kraus ca. Der Abend
[117.] Kraus und Oskar Samek forderten die Berichtung eines entstellenden Druckfehlers in dem Artikel "Karl Kraus und Henri Barbusse an den österreichischen Justizminister": Anstelle von "empfunden" war "empfinden" gedruckt worden. Der Abend lehnte eine Berichtigung ab, da dieser Druckfehler den Sinn der Erklärung nicht entstellt habe und erklärte, dass Kraus der Weg der Klage allerdings freistehe.

Karl Kraus ca. Emmerich Békessy (Zeitungsauschnitte)
[118.] Kein Aktenmaterial abseits der Originalmappe vorhanden.

Karl Kraus ca. Neues Wiener Journal
[119.] Kraus und Samek forderten die Berichtung des Artikels "Karl Kraus' neueste Affäre. Einspruch gegen die geplante Berliner Aufführung eines Schlüsseldramas aus der Wiener Gesellschaft":

Korrespondenz mit den Kammerspielen München betr. eine Offenbach-Aufführung
[120.] Kraus und Samek beschwerten sich bei den Kammerspielen München über die Bearbeitung von Offenbachs "Pariser Leben" durch Peter Scher. Nach österreichischem Recht stelle diese klar eine Urheberrechtsverletzung dar: