Der Vorleser
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Karl Kraus ca. Reichspost
[2.] Die Reichspost brachte einen Artikel zu Kraus' religiösem "Kreislauf" (Judentum/Katholizismus/Austritt). Kraus und Samek forderten die Berichtigung falscher Darstellungen in diesem Artikel (vgl. dazu Die Fackel 601-607, November 1922, S. 4-5). Da die Berichtigung nicht erfolgte, klagten Kraus und Samek den verantwortlichen Redakteur Karl Schiffleitner, der die Berichtigung als irrelevant abgelehnt hatte. In der Anklageschrift wurde die Bedeutung des Hinzufügens und Weglassens einzelner Worte, die zur Entstellung des Grundgedanken führten, genau erörtert (u.a.

Karl Kraus ca. Neues 8 Uhr Blatt
[4.] Das Neue 8 Uhr Blatt brachte die Falschmeldung, dass drei Bühnenwerke von Frank Wedekind, Egon Erwin Kisch und Karl Kraus - "Die letzte Nacht" - von der Zensur verboten worden seien. Kraus und Samek forderten eine Berichtigung, die allerdings nicht gebracht wurde. Also klagte Samek den verantwortlichen Redakteur Friedrich Oppenheimer nach §§ 23, 24 des Pressegesetzes wegen Unvollständigkeit der Berichtigung. In der Hauptverhandlung am 10.

Karl Kraus ca. Reichspost
[6.] Die Reichspost behauptete: Karl Kraus habe sich zwar "mit Begeisterung in den Umsturz" gestürzt, aber sofort aufgehört, die Republik "über den grünen Klee und über alle monarchische Vergangenheit" zu preisen, "als ihm Genosse Breitner die neu erfundenen Steuern abzwackte" (vgl. 6.1.). Kraus und Samek forderten eine Berichtigung, in der klargestellt werden sollte, dass Kraus' Kritik sich nicht auf die Steuer an sich, sondern auf das "Vorgehen eines Magistratsbeamten" bezogen habe, das "Ueberreste des monarchischen Geistes in der Republik" sichtbar gemacht habe.

Karl Kraus ca. Robert-Bühnen
[10.] Karl Kraus urgierte durch Oskar Samek dringend die Auszahlung der fälligen Tantiemen für die Aufführungen von "Traumstück" und "Traumtheater" durch die Neue Wiener Bühne. Trotz wiederholter Mahnungen war der Betrag von 9.716.100 Kronen, der an die Hinterbliebenen der Opfer des Bergwerkunglücks in Gloggnitz gehen sollte, bisher nicht bezahlt worden. Schließlich klagten Kraus und Samek Eugen Robert, den Direktor der Robert-Bühnen beim Bezirksgericht Josefstadt.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[12.] Die Stunde brachte ein retouchiertes, entstelltes Jugendbild (mit vergrößerten Ohren und Füßen) von Kraus und seiner Schwester Marie Turnowksy. Karl Kraus und Oskar Samek schickten das Originalbild ein und forderten eine Berichtigung. Die Stunde brachte daraufhin das retouchierte Bild neben dem abermals verfälschten "Original" und mit der verhöhnenden Überschrift "Wer ist schöner?". Außerdem wurde in diesem Zusammenhang angemerkt, dass Kraus selbst Bilder manipuliert habe (vgl. Montage Moritz Benedikt).

Karl Kraus und Marie Turnowsky ca. Die Stunde
[14.] Da die Verantwortlichen für die Übertretung des Urheberrechts in Bezug auf das in Die Stunde gebrachte und manipulierte Kinderbild von Karl Kraus und seiner Schwester Marie Turnowsky (siehe Akt 12. und 13.) nicht ermittelt werden konnten, wurde nun Privatanklage gegen den verantwortlichen Redakteur Marc Siegelberg eingebracht.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[16.] Da die am 29.04.1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowksy (siehe Akt 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, klagten Oskar Samek und Karl Kraus den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von § 24, also wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Die Klage wurde entsprechend der sich während des Rechtsstreits ständig fortsetzenden Übertretungen immer weiter ausgedehnt. Bis Juli 1925 summierten sich 38 Übertretungen. Kaufmann wurde verurteilt.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[17.] Da die am 29. April 1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowksy (siehe Akt 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, fuhren Oskar Samek und Karl Kraus fort, den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von § 24 P.G. zu klagen, d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Diese Klage wurde, da Kaufmann teilweise abwesend war, nun auch auf den ihn vertretenden verantwortlichen Redakteur Ernst Ely ausgedehnt.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[18.] Da die am 29.04.1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowksy (siehe Akt 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, fuhren Oskar Samek und Karl Kraus fort, den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von § 24 P.G. zu klagen, d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Diese Klage wurde, da Kaufmann teilweise abwesend war, auf den ihn kurzzeitig vertretenden, verantwortlichen Redakteur Robert Klebinder ausgedehnt.

Karl Kraus ca. Fritz Kaufmann und Anton Kuh
[19.] In einem Artikel in der Stunde bezeichnete Anton Kuh Kraus als "Vortragsaffen". Karl Kraus und Oskar Samek klagten den Autor Kuh und den verantwortlichen Redakteur Fritz Kaufmann wegen Ehrenbeleidigung. Das Strafbezirksgericht erklärte Kuh einer Schmähung im Sinne des § 491 des Strafgesetzes für schuldig und Kaufmann für mitschuldig, sich selbst aber für nicht zuständig.