[112.] Karl Kraus und Oskar Samek klagten durch die Berliner Anwälte Botho Laserstein und Willy Katz den Chefredakteur des Berliner Tageblatts Theodor Wolff. Dieser hatte Alfred Kerr angeblich nur unter der Bedingung eingestellt, dass er sich in seinen Angriffen gegen Reinhardt zurücknahm. Maximilian Harden hatte das am Sterbebett behauptet. Kraus zitierte diese Geschichte und wurde von Wolff der "einfachen Lüge" bezichtigt, woraufhin er klagte. Wolff brachte Widerklage ein, nachdem Kraus ihm "frechen Schwindel" unterstellt hatte. In erster Instanz wurde Wolff freigesprochen und Kraus verurteilt, in der zweiten Instanz dann beide freigesprochen. Dieser Prozess lief zeitlich parallel zum zweiten Prozess gegen Alfred Kerr und eröffnete sozusagen eine Nebenfront.
Karl Kraus ca. Theodor Wolff
Berlin
30.09.1928 – 17.09.1932