Der Vorleser

Karl Kraus ca. Die Stunde
[20.] Das Urteil aus dem Prozess gegen Fritz Kaufmann und Anton Kuh (siehe Akt 19) war nicht (wie gesetzlich festgelegt) am 15.08.1926 oder 17.08.1926 erschienen. Oskar Samek und Karl Kraus klagten daher den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von §§ 24, 43 P.G., d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung des Urteils. Kaufmann wurde in 30 Fällen der Übertretung des § 24 für schuldig befunden und zu einer kumulativen Geldstrafe von 60 Schilling verurteilt.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[24.] Das Urteil aus dem Prozess gegen Die Stunde (siehe Akt 23) war nicht wie gesetzlich festgelegt am 18. oder 19.01.1927 erschienen. Oskar Samek und Karl Kraus klagten daher wiederum den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Unterlassung der Veröffentlichung des Urteils. Die Klage wurde mit jedem weiteren Tag, an dem das Urteil nicht erschien, ausgedehnt. Am 1. Februar 1927 erschien das Urteil vollständig und das Strafverfahren wurde von Christoph Höflmayr eingestellt - die Kosten musste diesmal Karl Kraus als Privatankläger tragen.