[20.] Das Urteil aus dem Prozess gegen Fritz Kaufmann und Anton Kuh (siehe Akt 19) war nicht (wie gesetzlich festgelegt) am 15.08.1926 oder 17.08.1926 erschienen. Oskar Samek und Karl Kraus klagten daher den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von §§ 24, 43 P.G., d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung des Urteils. Kaufmann wurde in 30 Fällen der Übertretung des § 24 für schuldig befunden und zu einer kumulativen Geldstrafe von 60 Schilling verurteilt. Kraus meldete gegen dieses Urteil Berufung an - diese kumulative Geldstrafe sei zu gering, es müsse jede Übetretung einzeln geahndet werden. Seiner Berufung wurde bezüglich der Höhe der Strafe stattgegeben und Kaufmann zu einer Geldstrafe von 60 Schilling verurteilt. Interessant in Hinblick auf die Beziehung zwischen Karl Kraus und Oskar Samek ist in diesem Fall, dass Kraus für seinen Anwalt um Vertagung der Hauptverhandlung bat, da Oskar Samek am Versöhnungstag aus religiösen Gründen nicht amtieren konnte (siehe 20.3.).
Karl Kraus ca. Die Stunde
Wien
06.09.1926 - 26.01.1927