
[120.] Kraus und Samek beschwerten sich bei den Kammerspielen München über die Bearbeitung von Offenbachs "Pariser Leben" durch Peter Scher. Nach österreichischem Recht stelle diese klar eine Urheberrechtsverletzung dar:
"Für Österreich steht der Fall ausser jedem Zweifel; in der Fülle der Stellen, die klar dartun, dass Herr Scher unter Vorgabe, das französische original zu bearbeiten oder zu modernisieren, einfach das materiell schutzlose Treumannsche Geistesgut übernommen hat, wäre die wörtliche Benützung der Metella-Arie allein zureichend, um die Anwendung jenes Paragraphen zu rechtfertigen, frelich aber zugleich das Bedauern, dass er nicht den ganzen Text abgeschrieben, ihn vielmehr durch eigene Verse von unsäglicher Banalität verunreinigt hat." (120.1.)
Falls das Theater Offenbachs Kunstwerk rehabilitieren und Kraus' Revision der Treumannschen Übersetzung nutzen wolle, bestehe Kraus darauf, dass nur der Name Treumanns angeführt werde, und dass Tantiemen einem wohltätigen Zweck zufließen. Samek ließ diese Beschwerde auch dem Bühnenverlag Bote & Bock zukommen und machte sie darauf aufmerksam, dass "Herr Karl Kraus [...] in München durch den Vortrag des Originalwerkes in der von ihm revidierten Treumannsch'en Uebersetzung" gegen die "Verjazzung" Offenbachs protestiert habe. (120.3.) Der Verlag entschuldigte sich, dass Scher nicht absichtlich das Publikum habe täuschen wollen, und erklärte, dass er Kraus Recht darin gebe, dass Offenbachsche Werke nur mit größter Pietät und Vorsicht bearbeitet werden sollten. (120.6.)