Der Vorleser
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Karl Kraus ca. Neues 8 Uhr Blatt
[4.] Das Neue 8 Uhr Blatt brachte die Falschmeldung, dass drei Bühnenwerke von Frank Wedekind, Egon Erwin Kisch und Karl Kraus - "Die letzte Nacht" - von der Zensur verboten worden seien. Kraus und Samek forderten eine Berichtigung, die allerdings nicht gebracht wurde. Also klagte Samek den verantwortlichen Redakteur Friedrich Oppenheimer nach §§ 23, 24 des Pressegesetzes wegen Unvollständigkeit der Berichtigung. In der Hauptverhandlung am 10.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[12.] Die Stunde brachte ein retouchiertes, entstelltes Jugendbild (mit vergrößerten Ohren und Füßen) von Kraus und seiner Schwester Marie Turnowksy. Karl Kraus und Oskar Samek schickten das Originalbild ein und forderten eine Berichtigung. Die Stunde brachte daraufhin das retouchierte Bild neben dem abermals verfälschten "Original" und mit der verhöhnenden Überschrift "Wer ist schöner?". Außerdem wurde in diesem Zusammenhang angemerkt, dass Kraus selbst Bilder manipuliert habe (vgl. Montage Moritz Benedikt).

Karl Kraus ca. Die Stunde
[16.] Da die am 29.04.1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowksy (siehe Akt 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, klagten Oskar Samek und Karl Kraus den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von § 24, also wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Die Klage wurde entsprechend der sich während des Rechtsstreits ständig fortsetzenden Übertretungen immer weiter ausgedehnt. Bis Juli 1925 summierten sich 38 Übertretungen. Kaufmann wurde verurteilt.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[17.] Da die am 29. April 1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowksy (siehe Akt 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, fuhren Oskar Samek und Karl Kraus fort, den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von § 24 P.G. zu klagen, d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Diese Klage wurde, da Kaufmann teilweise abwesend war, nun auch auf den ihn vertretenden verantwortlichen Redakteur Ernst Ely ausgedehnt.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[18.] Da die am 29.04.1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowksy (siehe Akt 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, fuhren Oskar Samek und Karl Kraus fort, den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von § 24 P.G. zu klagen, d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Diese Klage wurde, da Kaufmann teilweise abwesend war, auf den ihn kurzzeitig vertretenden, verantwortlichen Redakteur Robert Klebinder ausgedehnt.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[20.] Das Urteil aus dem Prozess gegen Fritz Kaufmann und Anton Kuh (siehe Akt 19) war nicht (wie gesetzlich festgelegt) am 15.08.1926 oder 17.08.1926 erschienen. Oskar Samek und Karl Kraus klagten daher den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von §§ 24, 43 P.G., d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung des Urteils. Kaufmann wurde in 30 Fällen der Übertretung des § 24 für schuldig befunden und zu einer kumulativen Geldstrafe von 60 Schilling verurteilt.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[24.] Das Urteil aus dem Prozess gegen Die Stunde (siehe Akt 23) war nicht wie gesetzlich festgelegt am 18. oder 19.01.1927 erschienen. Oskar Samek und Karl Kraus klagten daher wiederum den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Unterlassung der Veröffentlichung des Urteils. Die Klage wurde mit jedem weiteren Tag, an dem das Urteil nicht erschien, ausgedehnt. Am 1. Februar 1927 erschien das Urteil vollständig und das Strafverfahren wurde von Christoph Höflmayr eingestellt - die Kosten musste diesmal Karl Kraus als Privatankläger tragen.

Karl Kraus ca. Neues Wiener Journal
[65.] Im Neuen Wiener Journal beklagte sich Edmund Wengraf unter dem Titel "Journalisten" über Karl Kraus, der "seine Lebensaufgabe darin erblickt, die Tagespresse [...] um ihr Ansehen zu bringen und die Zeitungsschreiber als Nichtswisser und Nichtskönner hinzustellen.

Karl Kraus ca. Arbeiter-Zeitung
[88.] Kraus und Samek verlangten eine Berichtigung, da die Arbeiter-Zeitung Kraus fälschlicherweise als Beleg dafür anführte, dass der Autor des Liedes "Heiraten, heiraten" nicht Johann Nestroy, sondern der Komponist Julius Hopp sei.
Kraus hatte in der Fackel gerade das Gegenteil festgestellt. Da die geforderte Berichtigung am 26. Juni 1927 nicht termingerecht, unvollständig und zudem nur als Zuschrift erschien, klagten Kraus und Samek die Arbeiter-Zeitung beziehungsweise ihren verantwortlichen Redakteur Bruno Hohlfeld.

Karl Kraus ca. Neues Wiener Abendblatt
[91.] Das Neue Wiener Abendblatt berichtete über Kraus' Plakat mit der Rücktrittsaufforderung gegen Schober und unterstellte Karl Kraus, von der sozialdemokratischen Partei als Bundesgenosse mobilisiert worden zu sein.