Der Vorleser
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Karl Kraus ca. Reichspost
[2.] Die Reichspost brachte einen Artikel zu Kraus' religiösem "Kreislauf" (Judentum/Katholizismus/Austritt). Kraus und Samek forderten die Berichtigung falscher Darstellungen in diesem Artikel (vgl. dazu Die Fackel 601-607, November 1922, S. 4-5). Da die Berichtigung nicht erfolgte, klagten Kraus und Samek den verantwortlichen Redakteur Karl Schiffleitner, der die Berichtigung als irrelevant abgelehnt hatte. In der Anklageschrift wurde die Bedeutung des Hinzufügens und Weglassens einzelner Worte, die zur Entstellung des Grundgedanken führten, genau erörtert (u.a.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[12.] Die Stunde brachte ein retouchiertes, entstelltes Jugendbild (mit vergrößerten Ohren und Füßen) von Kraus und seiner Schwester Marie Turnowksy. Karl Kraus und Oskar Samek schickten das Originalbild ein und forderten eine Berichtigung. Die Stunde brachte daraufhin das retouchierte Bild neben dem abermals verfälschten "Original" und mit der verhöhnenden Überschrift "Wer ist schöner?". Außerdem wurde in diesem Zusammenhang angemerkt, dass Kraus selbst Bilder manipuliert habe (vgl. Montage Moritz Benedikt).

Karl Kraus und Marie Turnowsky ca. Die Stunde
[14.] Da die Verantwortlichen für die Übertretung des Urheberrechts in Bezug auf das in Die Stunde gebrachte und manipulierte Kinderbild von Karl Kraus und seiner Schwester Marie Turnowsky (siehe Akt 12. und 13.) nicht ermittelt werden konnten, wurde nun Privatanklage gegen den verantwortlichen Redakteur Marc Siegelberg eingebracht.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[17.] Da die am 29. April 1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowksy (siehe Akt 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, fuhren Oskar Samek und Karl Kraus fort, den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von § 24 P.G. zu klagen, d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Diese Klage wurde, da Kaufmann teilweise abwesend war, nun auch auf den ihn vertretenden verantwortlichen Redakteur Ernst Ely ausgedehnt.

Karl Kraus ca. Fritz Kaufmann und Anton Kuh
[19.] In einem Artikel in der Stunde bezeichnete Anton Kuh Kraus als "Vortragsaffen". Karl Kraus und Oskar Samek klagten den Autor Kuh und den verantwortlichen Redakteur Fritz Kaufmann wegen Ehrenbeleidigung. Das Strafbezirksgericht erklärte Kuh einer Schmähung im Sinne des § 491 des Strafgesetzes für schuldig und Kaufmann für mitschuldig, sich selbst aber für nicht zuständig.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[20.] Das Urteil aus dem Prozess gegen Fritz Kaufmann und Anton Kuh (siehe Akt 19) war nicht (wie gesetzlich festgelegt) am 15.08.1926 oder 17.08.1926 erschienen. Oskar Samek und Karl Kraus klagten daher den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von §§ 24, 43 P.G., d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung des Urteils. Kaufmann wurde in 30 Fällen der Übertretung des § 24 für schuldig befunden und zu einer kumulativen Geldstrafe von 60 Schilling verurteilt.

Karl Kraus ca. Die Stunde
[23.] Die Stunde veröffentlichte einen Artikel, in dem sie dem Budapester Anwalt Miksa Rosenberg Beamtenbestechung am Budapester Strafgericht im Auftrag von Karl Kraus unterstellte. Nach Absprache mit Miksa Rosenberg beantragten Samek und Kraus die Einleitung von Voruntersuchungen gegen Emmerich Békessy, Fritz Kaufmann und weitere unbekannte Täter wegen Ehrenbeleidigung.

Karl Kraus ca. Anton Kuh
[34.] Am 27. November 1925 reichten Kraus und Samek Klage gegen Anton Kuh ein: "Der Beschuldigte Anton Kuh hat über mich am 25. Oktober 1925 im mittleren Konzerthaussaal einen Vortrag gehalten, aus dessen Ankündigung, die unter dem Titel 'Der Affe Zarathustras, - Ein Vortrag über Karl Kraus' erfolgte, hervorging, dass es sich um eine Beleidigung meiner Person handeln werde. Tatsächlich war auch der Vortrag von Anfang bis zu Ende bloss eine fortgesetzte Kette von Ehrenbeleidigungen ohne jede sachliche Unterlage.

Postbeschwerde
[64.] Ein von Karl Kraus eingeschrieben aufgegebenes Widmungsexemplar der "Unüberwindlichen" war als unzustellbar an die Post zurückgekommen. Diese stellte das Buch jedoch nicht an den Absender zurück, sondern versteigerte es noch vor Ablauf der gesetzlichen Frist um 6,02 Schilling.

Karl Kraus ca. Neues Wiener Abendblatt
[91.] Das Neue Wiener Abendblatt berichtete über Kraus' Plakat mit der Rücktrittsaufforderung gegen Schober und unterstellte Karl Kraus, von der sozialdemokratischen Partei als Bundesgenosse mobilisiert worden zu sein.