Postbeschwerde

Wien
01.12.1926 – 05.02.1927

[64.] Ein von Karl Kraus eingeschrieben aufgegebenes Widmungsexemplar der "Unüberwindlichen" war als unzustellbar an die Post zurückgekommen. Diese stellte das Buch jedoch nicht an den Absender zurück, sondern versteigerte es noch vor Ablauf der gesetzlichen Frist um 6,02 Schilling. Kraus beschwerte sich: "Der Inhalt der Sendung war ein sehr wertvolles Buch mit handschriftlicher Widmung und wir müssen darauf bestehen, daß die Post den gesetzlich normierten Höchstbetrag für den Verlust ersetzt." (64.1.) Er legte Berufung gegen den ersten Bescheid ein und bekam 70 Schilling Schadensersatz.