Die Rechtsperson
1903 - 1936
[163.] Als Karl Kraus am 8. Juli 1931 abends ein Telegramm aufgeben wollte, wurde er zuerst acht Minuten in der Leitung hängen gelassen, dann wurde ihm die Verbindung mit einer Beschwerdeinstanz verweigert und schließlich ließ ihn diese Beschwerdeinstanz seine Beschwerde nicht vorbringen – ihm wurde allerdings erklärt, dass ihm der Weg einer schriftlichen Beschwerde offenstehe.