[163.] Als Karl Kraus am 8. Juli 1931 abends ein Telegramm aufgeben wollte, wurde er zuerst acht Minuten in der Leitung hängen gelassen, dann wurde ihm die Verbindung mit einer Beschwerdeinstanz verweigert und schließlich ließ ihn diese Beschwerdeinstanz seine Beschwerde nicht vorbringen – ihm wurde allerdings erklärt, dass ihm der Weg einer schriftlichen Beschwerde offenstehe.
Eine solche brachte Kraus durch Samek ein. Die Telegraphendirektion behauptete daraufhin die "eingehendsten Erhebungen" eingeleitet zu haben, gab aber schließlich "technischen Ursachen" die Schuld und nahm das beteiligte Beamtenpersonal in Schutz, das verwundert "die ausserordentliche Erregtheit des Teilnehmers Karl Kraus wahrgenommen" habe. (162.2.) Kraus war von dieser Antwort "keineswegs überrascht". (163.3.)