Der Vorleser

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Karl Kraus ca. Berliner Tageblatt

11.07.1932 – 23.07.1932
Berlin

[179.] Kraus' Berliner Rechtsanwalt Willy Katz klagte das Berliner Tageblatt, nachdem seine Berichtigung des Kommentars zu der am 28. Oktober 1931 veröffentlichten Berichtigung (siehe Akt 164) nicht gebracht worden war. Am 11. Juli 1932 teilte Katz Kraus und Samek mit, dass er dieses Verfahren mit einem Vergleich abgeschlossen habe.