[179.] Kraus' Berliner Rechtsanwalt Willy Katz klagte das Berliner Tageblatt, nachdem seine Berichtigung des Kommentars zu der am 28. Oktober 1931 veröffentlichten Berichtigung (siehe Akt 164) nicht gebracht worden war. Am 11. Juli 1932 teilte Katz Kraus und Samek mit, dass er dieses Verfahren mit einem Vergleich abgeschlossen habe.
Zum einen habe der gegnerische Verteidiger Martin Beradt durchblicken lassen, dass er selbst Kraus-Verehrer sei und es davon auch in der Redaktion des Berliner Tageblatts einige gebe. ("Bei Abfassung des Vergleichstextes trug er eine grosse Ängstlichkeit um die Korrektheit des Ausdrucks zur Schau, angeblich um nicht der Fackel Anlass zu einer sprachkritischen Glosse zu geben." 179.1)
Zum anderen fürchtete Katz ein kommendes Amnestiegesetz, beschlossen durch den neuen, rechtsorientierten Reichstag. Zu einer Anfrage durch Kraus und Samek, ob man Alfred Kerr aufgrund seines Feuilletons "Clarence und die Nutzniesser", worin er von "rabbulistischen Kniffen kleiner Ressentimentferkel" (179.4) geschrieben hatte, wegen Ehrenbeleidigung klagen könne, äußerte sich Katz in Folge der sich verändernden politischen Lage negativ. Das Verfahren würde wohl eingestellt werden und er beurteile die Chancen insgesamt als außerordentlich gering:
"Vor allem [...] stützt sich mein Bedenken auf die Geistesverfassung der Richter, mit denen man es bei Erhebung der Klage zu tun hätte, eine Geistesverfassung, die durch die gegenwärtige politische Situation noch bösartiger geworden ist, und in deren Horizont der Rechtsstreit nur als Austragung eines Literatengezänkes für das die Zeit zu ernst sei, erscheinen dürfte." (179.2)