Der Vorleser
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Korrespondenz mit RA Max Hirschberg (München) in der Angelegenheit gegen Alfred Kerr
[69.] Oskar Samek erkundigte sich nach dem unbefriedigenden Ausgang des Prozesses gegen Alfred Kerr in Berlin (siehe Akt 68) beim Münchner Rechtsanwalt Max Hirschberg, wie die Chance stünden, Kerr wegen eines Gedichtes im Berliner Tageblatt zu klagen. Kraus wurde darin - allerdings in Antwort auf einen Vortrag von Kraus gegen Kerr - als "Kruppzeug", "Polemistvieh", "Winkelanwalt", "Kniffgruppierer", "Ehrenschänder", "Parasit", "Schmierian" und "gerechter Lumpen" beleidigt.

Brief Samek an RA Max Hirschberg

Brief RA Max Hirschberg an Samek

Karl Kraus ca. Theodor Wolff
[112.] Karl Kraus und Oskar Samek klagten durch die Berliner Anwälte Botho Laserstein und Willy Katz den Chefredakteur des Berliner Tageblatts Theodor Wolff. Dieser hatte Alfred Kerr angeblich nur unter der Bedingung eingestellt, dass er sich in seinen Angriffen gegen Reinhardt zurücknahm. Maximilian Harden hatte das am Sterbebett behauptet. Kraus zitierte diese Geschichte und wurde von Wolff der "einfachen Lüge" bezichtigt, woraufhin er klagte. Wolff brachte Widerklage ein, nachdem Kraus ihm "frechen Schwindel" unterstellt hatte.

Zeitungsartikel aus: Prager Presse
