Die Rechtsperson
1903 - 1936
[19.] In einem Artikel in der Stunde bezeichnete Anton Kuh Kraus als "Vortragsaffen". Karl Kraus und Oskar Samek klagten den Autor Kuh und den verantwortlichen Redakteur Fritz Kaufmann wegen Ehrenbeleidigung. Das Strafbezirksgericht erklärte Kuh einer Schmähung im Sinne des § 491 des Strafgesetzes für schuldig und Kaufmann für mitschuldig, sich selbst aber für nicht zuständig.