Die Rechtsperson
1903 - 1936
[151.] Bei Kraus' Schallplattenverlag(en) in Berlin gab es Unklarheiten über die Abrechnungsmodalitäten. Zudem hatten sie - wie so oft - "Krauss" anstelle von "Kraus" in die Rechnungen geschrieben. Kraus' Berliner Anwalt Botho Laserstein konnte die Sache rasch klären und durfte zwei Platten als Geschenk behalten.