Der Vorleser

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Korrespondenz betreffend den Fall Békessy ca. Stolpern/Federn

12.07.1923 – 26.06.1924
Wien

[51.] Am 19. Juni 1926 übergab der Anwalt Rudolf Bienenfeld (mit dem Einverständnis von Walther Federn) Oskar Samek und Karl Kraus die Korrespondenz zu den Prozessen Békessy ca. Stolper/Federn, die sich gegenseitig wegen Ehrenbeleidigung klagten. Anlass war, dass Gustav Stolper und Walther Federn in ihrer Zeitschrift Der Österreichische Volkswirt Békessy ein "politisch schamloses, charakterloses Subjekt" und einen "Lügner und Schwindler" (siehe Akt 50) genannt und sich zugleich bereit erklärt hatten, den Wahrheitsbeweis dieser Worte auch vor Gericht anzutreten.