Die Rechtsperson
1903 - 1936
[18.] Da die am 29.04.1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowksy (siehe Akt 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, fuhren Oskar Samek und Karl Kraus fort, den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von § 24 P.G. zu klagen, d.h. wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Diese Klage wurde, da Kaufmann teilweise abwesend war, auf den ihn kurzzeitig vertretenden, verantwortlichen Redakteur Robert Klebinder ausgedehnt.