Der Vorleser

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Karl Kraus ca. Die Stunde

15.06.1925-07.12.1925
Wien

[16.] Da die am 29.04.1925 veröffentlichte Berichtigung des Kinderbildes von Karl Kraus und Marie Turnowksy (siehe Akt 14) nicht den Bestimmungen des Pressegesetzes entsprach, klagten Oskar Samek und Karl Kraus den verantwortlichen Redakteur der Stunde Fritz Kaufmann wegen Übertretung von § 24, also wegen Unterlassung der Veröffentlichung einer Berichtigung. Die Klage wurde entsprechend der sich während des Rechtsstreits ständig fortsetzenden Übertretungen immer weiter ausgedehnt. Bis Juli 1925 summierten sich 38 Übertretungen. Kaufmann wurde verurteilt.