Der Vorleser
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Karl Kraus ca. Berliner Tageblatt
[164.] In einem Artikel des Berliner Tageblatt wurde behauptet, dass Alfred Kerr nach dem Ersten Weltkrieg die erste deutsche Vorlesung an der Sorbonne gehalten habe. Karl Kraus hatte aber schon ein halbes Jahr davor Vorträge an der Sorbonne gehalten und verlangte eine Richtigstellung der falschen Behauptung. Als die Berichtigung nicht erschien, brachte Willy Katz etwa eine Woche später einen Strafantrag gegen das Berliner Tagblatt ein. Die Berichtigung erschien schließlich mit Kommentar erst am 28.

Strafantrag von Karl Kraus gegen Berliner Tageblatt (verantw. Red. Fred Hildebrandt) wegen Vergehens, strafbar nach § 11,19 des Reichspressgesetzes (Landgericht I Berlin)

Brief Samek an RA Willy Katz
= ZPH 1545 - 165.1.

Brief RA Willy Katz an Samek
= ZPH 1545 - 165.2.

Karl Kraus ca. Berliner Tageblatt
[170.] Botho Laserstein übernahm für Kraus und Samek eine Berichtigungsforderung beim Berliner Tageblatt - Inhalt und Ausgang der Sache gehen aus dem Akt nicht hervor. Es war dies die letzte Zusammenarbeit mit Botho Laserstein.