Die Rechtsperson
1903 - 1936
[115.] In dieser Korrespondenz ging es um zwei Angelegenheiten:
Erstens hatte Siegfried Geyer angeblich Adolf Loos gegenüber bemerkt, dass Kraus seine Vorlesungstermine so lege, dass er für Loos, der wegen "Schändung, Verführung und Unzucht" dreier Schulmädchen angeklagt worden war, nicht als Zeuge aussagen könne. Als Samek ihn mit dieser Behauptung von Loos brieflich konfrontierte, stellte Geyer richtig, dass es sich um ein Missverständnis handle.