[132.] Das Neue Wiener Journal berichtete über Kraus' laufende Prozesse gegen die Neue Freie Presse (siehe Akt 124 und Akt 127) und gegen den Tag (siehe Akt 126). Diese Berichte enthielten diverse Unwahrheiten. Kraus und Samek forderten entsprechend Berichtigungen und erhoben Anklage, als diese nicht gebracht wurden.
Das Strafbezirksgericht verurteilte den angeklagten verantwortlichen Redakteur Desiderius Papp, einen Teil der Berichtigung zu veröffentlichen, sprach ihn aber grundsätzlich frei, da ein Teil der Berichtigung keine Tatsachenberichtigung enthalten habe.
Kraus erhob wiederum Anklage, als Papp die Berichtigung zwar veröffentlichte, sie aber vom Gerichtsteil des Neuen Wiener Journals durch einen dicken Strich trennte und sie zweiteilte. Ferner durckte er eigenmächtig das Wort "Freispruch" jedesmal gesperrt. Wiederum sprach das Strafbezirksgericht Papp frei - das Wort "Freispruch" sei auch in der ursprünglichen Berichtigung im Sperrdruck gestanden. Den abtrennenden Strich wiederum hielt das Gericht für berechtigt.
Kraus und Samek reichten noch eine Berufung ein, die sie dann allerdings zurückzogen. Auch Papp nahm eine eingereichte Berufung in dieser Sache wieder zurück.