Wien
13.05.1929 – 09.10.1929
[127.] Wie in Akt 124 forderten Karl Kraus und Oskar Samek auch von der Neuen Freien Presse die Berichtigung einer unvollständigen Veranstaltungsankündigung für den Abend des 29. April 1929 im Wiener Konzerthaus. Eine zu diesem Zeitpunkt und an diesem Ort stattfindende Kraus-Vorlesung war nicht angekündigt worden. Während Der Abend (siehe Akt 124) die Berichtigung brachte, tat dies die Neue Freie Presse nicht. Kraus und Samek klagten also, doch die Neue Freie Presse wurde freigesprochen, da "die Berichtigung von gar nicht mitgeteilten Tatsachen" verlangt worden sei. Die Neue Freie Presse hatte Samek zufolge die "Unverfrorenheit", eine "Mutwillensstrafe" für Kraus zu beantragen, die jedoch abgewiesen wurde.