[187.] Im Aufruf, einer sozialdemokratischen Exilzeitschrift, erschien ein Artikel von Lucien Verneau (so das Pseudonym von Egon Butschowitz), der seiner Enttäuschung über Kraus' Schweigen angesichts der politischen Entwicklungen in Deutschland Ausdruck gab. Er endete mit den Worten "Karl Kraus, lassen Sie uns nicht im Stich!" (187.1.) Es wurde darin auch aus Kraus' Gedicht "Man frage nicht" zitiert.
Kraus und Samek wollten nun durch den Prager Anwalt Johann Turnovsky die falsch abgedruckten Stellen des Gedichtes berichtigen lassen. Turnovsky riet überhaupt, wegen widerrechtlichen Eingriffs in die Autorenrechte zu klagen. Der verantwortliche Redakteur des Aufruf Friedrich Bill – zugleich ein Rechtsanwalt – bat sie aber, zusammen mit dem Autor von einer Klage abzusehen, und ihnen auch die Sühnezahlung zu erlassen, da es ihnen finanziell schlecht gehe. Kraus ging darauf ein und Turnovsky vereinbarte mit Friedrich Bill telefonisch den Inhalt einer zu veröffentlichenden Berichtigung.
Da nun aber der Text entgegen der Vereinbarung mit einem Zusatz erschien, beanstandeten Kraus, Samek und Turnovsky diese Berichtigung formell und drohten nun pressgesetzliche Schritte an. Friedrich Bill war empört und gab an, am Telefon mitstenographiert zu haben. Da die Frist für eine Privatanklage in Sachen des ursprünglichen Artikels verstrichen war, überlegten Samek und Turnovsky das Verhalten Bills der Standesbehörde zur Kenntnis zu bringen, sahen dann jedoch davon ab, da das gewöhnlich keinen Erfolg brachte. Turnovsky gab sich die Schuld, dass die Frist zur Klage ungenutzt verstrichen war und versicherte, "dass er sich in Zukunft hüten werde", sich "für einen publizistisch tätigen Kollegen einzusetzen und insbesondere mit diesem andere als schriftliche Vereinbarungen zu treffen." (187.25.) Samek allerdings lobte Turnovsky: Kraus wäre "von der Art, wie Sie Herrn Dr. Bill schrieben, geradezu begeistert und freut sich über die gute Erledigung, die Sie gefunden haben [...]" (187.26.)