Karl Kraus ca. Arbeiter-Zeitung

Wien
23.12.1930 – 22.01.1931

[152.] Nicht nur Samek (siehe Akt 148), sondern auch Kraus verlangte durch Samek Berichtigungen von unwahren Tatsachen in der Prozessberichterstattung der Arbeiter-Zeitung zum Prozess Pisk ca. Kraus (siehe Akt 134):

Es sei unwahr, dass Kraus Pisk als "Schlieferl" bezeichnet habe, dass die Verteidigung die Verhandlung anderthalb Jahre durch Vertagungsanträge blokiert habe und dass Samek sich eine "erstaunliche Taktik" zugelegt habe. Als der verantwortliche Redakteur Oskar Pollak eine Woche später, die Berichtigung noch nicht gebracht hatte, urgierte Samek nochmals und fügte noch einen weiteren zu berichtigenden Punkt hinzu.

Weitere zehn Tage später brachte Samek Klage ein, da nicht berichtigt worden war. Das Strafbezirksgericht unter Christoph Höflmayr entschied, dass die Weigerung die Berichtigung zu bringen, insofern nicht grundlos war, als sie nicht in allen Punkten dem Gesetz entsprach. Oskar Pollak wurde freigesprochen und musste nur einen Teil der Berichtigung veröffentlichen, während Kraus die Kosten der Verfahrens zu übernehmen hatte. Nach einiger Bedenkzeit entschieden sich Samek und Kraus gegen die Einbringung einer Berufung.