[146.] Wie Berthold Viertel (siehe Akt 98) schuldete auch Ernst Josef Aufricht Kraus nach dem Konkurs des Theaterunternehmens "Die Truppe" noch 2753,45 Reichsmark. Anders als Viertel konnte Aufricht offenbar das Geld für die Rückzahlung nicht aufbringen, versprach aber Kraus und Samek über ein halbes Jahr lang wiederholt, dass er bald zahlen werde:
"Es wäre ausserordentlich bedauerlich, wenn Sie durch Ihren Berliner Rechtsanwalt eine Klage über meine Schuld an Herrn Kraus einbrächten, denn es ist keinerlei böser Wille, ja nicht einmal Fahrlässigkeit, die mich bisher abgehalten hat, Ihnen eine Rate zu senden. Ich würde es lieber heute wie morgen tun. Aber auch Ihr Berliner Substitut könnte im Augenblick nur das feststellen, was ich Ihnen schreibe, nämlich, dass ich beim besten Willen das Geld im Moment nicht zahlen kann. Ich glaube bestimmt, Ihnen zum Monatsende einige hundert Mark überweisen zu können." (146.12.)
Mitte Februar allerdings brachte Botho Laserstein für Kraus Klage ein, nachdem Aufricht Mitte Januar mit dem Hinweis auf die "unbeschreiblich schwere wirtschaftliche Not" nochmals um Stundung gebeten hatte. Aufricht wurde zur Zahlung der Restschuld und dem Ersatz der Gerichtskosten verurteilt - Laserstein beantragte in Folge beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg durch eine Zwangsvollstreckung den Betrag zu pfänden. Tatsächlich kam es zur Pfändung der Möbel, die aber zurückgegeben werden mussten, da sie Aufrichts Ehefrau gehörten, und schließlich zur Zwangsversteigerung von Aufrichts Kleidung, die RM 62,50 einbrachte.
Aufricht beeidigte, dass er sonst keine Vermögenswerte besitze, und bat zuvor noch um Rückerstattung seiner Garderobe, da er diese als Schauspieler zur Ausübung seines Berufes benötige. Die Akten des Falles wurde 1932 von Botho Laserstein an Kraus anderen Berliner Rechtsanwalt Willy Katz weitergegeben. Der weitere Verlauf der Sache ist aus dem Akt nicht ersichtlich.