[101.] Kolporteure der Roten Hilfe verkauften während des Arbeitersängerfestes in Wien Kraus' Schoberlied als Sondernummer der Fackel. Dabei wurde eine Anzahl von Kolporteuren von Polizisten wegen unbefugten Verkaufs angehalten, ihre Exemplare beschlagnahmt und für verfallen erklärt, und sie selbst zu einer Strafe von 5 Schilling oder 12 Stunden Arrest verurteilt. Mit der Unterstützung von Kraus und Samek legten sie Berufung gegen das Straferkenntnis ein -"wegen mangelhaften Verfahrens und Gesetzwidrigkeit". Karl Kraus und Oskar Samek forderten weiter die Rückstellung von 1167 Exemplaren, die ihnen vorerst verweigert wurde, da die Bundespoliziedirektion angab, selbst ein Strafverfahren gegen die Kolporteure einzuleiten. Dieses Strafverfahren wurde schließlich aber aufgehoben, wobei Kraus und Sameks Anträge auf Schadenersatz allerdings weiterhin abgelehnt wurden.
Anzeige gegen die Fackel-Kolporteure
Wien
14.07.1928 – 15.07.1928