[115.] In dieser Korrespondenz ging es um zwei Angelegenheiten:
Erstens hatte Siegfried Geyer angeblich Adolf Loos gegenüber bemerkt, dass Kraus seine Vorlesungstermine so lege, dass er für Loos, der wegen "Schändung, Verführung und Unzucht" dreier Schulmädchen angeklagt worden war, nicht als Zeuge aussagen könne. Als Samek ihn mit dieser Behauptung von Loos brieflich konfrontierte, stellte Geyer richtig, dass es sich um ein Missverständnis handle.
Zweitens verlangte Kraus durch Samek nur wenige Wochen später, dass Siegfried Geyer in seinem Artikel in der Bühne Nr. 213 auswies, dass der Ausdruck "Defektschauspieler" von Kraus geprägt worden sei: "Wiederholte Gelegenheiten, derartige Entlehnungen festzustellen, hat Herr Kraus vorübergehen lassen. Im gegebenen Fall legt er auf die Feststellung Wert, weil es nicht unmöglich ist, daß er selbst in absehbarer Zeit seine Formulierung wieder verwendet, und es wohl nicht angeht, daß er sich dann nachsagen lassen müßte, er habe ihren Artikel ohne Quellenangabe benutzt." Obwohl Samek nochmals urgierte, erschien keine entsprechende Erklärung Geyers in der Bühne.