[78.] Am 29. Januar 1927 erschien in der nationalsozialistischen Zeitschrift Volkskampf ein nicht gezeichneter Artikel: "Periodischer Lehmann. Die Presse-Meute von A-Z", der jüdische Journalisten in Wien auflistete, angriff und verspottete. Unter anderem hieß es dort über Kraus:
"Karl Kraus, genannt der 'Fackel'-Jud, gehört zu den Pestilenzartigsten seiner Rasse und arbeitet, schläft und läßt sich photographieren nur in Wien, 3. Bezirk, Hintere Zollamtsstraße 3 [...]."
Friedrich Austerlitz' Anwalt machte Kraus und Samek auf den Artikel aufmerksam. Auch Austerlitz war genannt worden und klagte. Ebenso verlangte Fritz Kaufmann eine Berichtigung. Karl Kraus und Oskar Samek reichten am 7. Februar 1927 eine Strafanzeige gegen Emil Schifter, den verantwortlichen Redakteur, und gegen Josef Müller, den Herausgeber des Volkskampfs, wegen Ehrenbeleidigung und gefährlicher Drohung ein. Da der Autor des Artikels als eigentlicher Täter nicht eruiert werden konnte, wurde der Fall als Privatklage an das Strafbezirksgericht abgegeben.
Emil Schifter wurde der Übertretung nach § 30 des Pressegesetzes für schuldig befunden, zu einer Geldstrafe von 50 Schilling, vollem Kostenersatz, sowie zur Veröffentlichung des Urteils verurteilt. Josef Müller hingegen wurde als Herausgeber nicht zur Verantwortung gezogen und haftete auch nicht für die offene Forderung gegen Emil Schifter. Im Falle Emil Schifters wurde schließlich die Exekution bewilligt.