[131.] Kraus und Samek verlangten die Berichtigung des am 11. Mai 1929 im Tagebuch erschienenen Artikels "Peter Scher, Offenbachiade", der eine Menge unrichtiger Angaben über Kraus' Revision der Termannschen Offenbach-Übersetzung von "Pariser Leben" und über Verhandlungen zwischen Kraus und den Münchner Kammerspielen berichtete.
Da die verlangte Berichtigung nicht gebracht wurde, reichte Botho Laserstein Strafanzeige beim Landgericht I, Berlin gegen den verantwortlichen Redakteur Josef Bernstein ein. Aufgrund von Formalfehlern - Unterschrift und Vollmacht von Kraus fehlten - sah sich der Generalstaatsanwalt von Berlin jedoch nicht zu einem Einschreiten in der Lage. Aus dem Akt geht nicht hervor, ob die Sache weiter verfolgt wurde.