[144.] Im Jahr 1928 plante Karl Kraus einen Peter Altenberg-Auswahlband bei S. Fischer in Berlin herauszubringen, es kam aber letztlich kein Vertrag zustande, auch da der Verlag den Zeitpunkt für ungeeignet hielt. S. Fischers Rechtsanwälte versicherten allerdings Kraus' Berliner Anwalt Botho Laserstein:
"Um aber Herrn Kraus jedes Entgegenkommen zu beweisen, ist meine Mandantin bereit, für den Fall, dass er den Zeitpunkt für die Herausgabe des Werkes [...] für geeignet hält, ihm das Recht der Herausgabe in einem anderen Verlag freizugeben." (144.2.)
1930 stimmte der A. Schroll Verlag für Kunst und Literatur freudig zu, Kraus' "Auswahl aus den Werken Peter Altenbergs" zu verlegen. Kraus' Freund Franz Glück sollte sich dort darum kümmern, und das Buch im März 1931 erscheinen. Oskar Samek ersuchte den S. Fischer Verlag nun nochmals um Freigabe des Werkes - nach den testamentarischen Bestimmungen Altenbergs war die Kinderschutz- und Rettungsgesellschaft tantiemenberechtigt. Als der S. Fischer Verlag allerdings von den Details der geplanten Herausgabe erfuhr, blockierte er das Projekt. Vor allem wollte er dem geplanten Umfang von 600 Seiten nicht zustimmen, da diese "Auswahl" ja fast das ganze Werk Altenbergs umfasse.
Kraus' Freunde Heinrich Fischer und Sigismund von Radecki - der 1928 die Verhandlungen mit S. Fischer führte - wurden um freundliche Intervention beziehungsweise um Aufklärung gebeten. Kraus selbst behauptete in einem Gedächtnisprotokoll (144.41.), einen Brief, in dem Fischer die Altenberg-Auswahl schon 1928 auf 400 Seiten limitierte, nicht erhalten zu haben, obwohl sich dieser Brief in seinem Nachlass befand. Schließlich kamen alle Beteiligten aber doch überein, das Buch umfasste 560 Seiten Der Band erschien noch vor Weihnachten 1931, damit die Kinderschutz- und Rettungsgesellschaft auch entsprechend vom Vorweihnachtsverkauf profitieren konnte.