[190.] Im Zuge des Prozesses Karl Kraus ca. Frankfurter Städtisches Schauspielhaus (siehe Akt 125) kam es zu einer Kontroverse zwischen Karl Kraus und dem jungen Rechtsanwalt Richard Smetana, der die Gegenpartei vertrat. Beide reichten Klage wegen Ehrenbeleidigung ein. Diesmal vertrat nicht Samek, sondern der Rechtsanwalt Siegfried Wolf Kraus, da Samek offenbar als Zeuge agieren sollte.
Nachdem beantragt wurde, die beiden Verhandlungen zusammenzulegen, musste die Verhandlung, da Kraus im Ausland war und später gesundheitliche Probleme hatte, immer wieder vertagt werden. Schließlich kamen RA Siegfried Wolff und der Bruder von Richard Smetana, RA Friedrich Smetana, außergerichtlich überein, dass die Ausdrücke beider Kläger/Beklagten infolge der "Erregung, die durch die Prozessmaterie hervorgerufen worden war, in ihrer Tendenz missdeutet wurden und dass diesen Ausdrücken […] keine ehrenbeleidigende Tendenz zugrunde gelegen hat." (190.21)