[158.] Die Berliner Kroll-Oper wollte Jacques Offenbachs "Perichole" im Sinne von Kraus' "Offenbach Renaissance" inszenieren, für die sie sich im Vorfeld euphorisch begeisterte. Tatsächlich forderte aber die Theaterpraxis diverse Abweichungen von Kraus' Idealvorstellung:
So konnte der von Kraus ausgewählte Regisseur nicht beauftragt werden. Zudem wurde Kraus' eigene Arbeit mit den Schauspielern nicht genügend eingeplant, berücksichtigt und vorerst auch nicht honoriert. Außerdem sollten noch - was Kraus' Intentionen völlig widersprach - Striche vorgenommen werden.
Deswegen kam es brieflich zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Kraus und Mitgliedern der Krolloper, in die auch die Berliner Anwälte Botho Laserstein und Willy Katz involviert waren und die fast zu einer Rechtsstreitigkeit geführt hätten. Es kam schließlich zu keiner Klage und die Kroll-Oper zahlte Kraus doch noch ein Honorar von 790 Reichsmark für die Wortregie. In einem ausführlichen Memorandum (158.18.) legten Oskar Samek, Karl Kraus und Heinrich Fischer abschließend dar, wie absurd sich ihnen die Sache darstellte - vor allem da Kraus selbst sich nie um eine tatsächliche Aufführung seiner Offenbach-Bearbeitungen bemüht habe.