[109.] Das Neue Wiener Tagblatt berichtete von "Skandalszenen bei einer Kraus-Vorlesung" in Berlin. Sämtliche Kraus betreffende Behauptungen in diesem Artikel waren unwahr - es hatte nicht einmal eine Vorlesung im Neuen Theater am Zoo stattgefunden.
Die von Oskar Samek und Karl Kraus geforderte Berichtigung wurde zwar gebracht, aber nicht im Wortlaut und mit spöttisch kommentiert. Als eine weitere Berichtigung nicht entsprechend erfolgte, erhob Kraus Klage wegen der nicht dem Pressegesetz entsprechenden Berichtigung. Der verantwortliche Redakteur Oskar Hirth wurde vorerst freigesprochen. Wiederum brachte daraufhin das Neue Wiener Tagblatt die besagte Berichtigung mit dem Kommentar:
"Wir erachten uns nicht verpflichtet, dieser Berichtigung Raum zu geben, veröffentlichen sie aber, um wieder einmal an einem drastischen Beispiel aufzuzeigen, in welcher Art ein mangelhaftes Gesetz mißbraucht werden kann." (109.8.)
Weiter wurde ausgeführt, dass man Kraus überhaupt nicht mehr erwähnen werde, wenn das immer sogleich ein Einschreiten seines Anwalts nach sich ziehe. Samek und Kraus legten Berufung ein und erklärten:
"Nach § 23 des Pressgesetzes muss eine Berichtigung ohne Einschaltungen und Weglassungen veröffentlicht werden." (109.12) Auch dieser Berufung wurde offenbar nicht stattgegeben.