[139.] Nochmals Bezug nehmend auf den Artikel "Genossen unter sich", der am 8. und 11. September 1929 im Neuen Wiener Journal erschienen war und der über die angebliche Kapitulation der sozialdemokratischen Führer und des "roten Revolverschmöckchens" Kraus vor Bundeskanzler Schober berichtete (siehe Akt 137 und Akt 138), verlangte Samek von dem verantwortlichen Redakteur Desiderius Papp auch einen Widerruf der beleidigenden Behauptungen.
Da Papp keinen solchen Widerruf veröffentlichte, beantragte Samek die Einleitung von Voruntersuchungen gegen Papp und unbekannte Täter wegen Ehrenbeleidigung. Nachdem die Voruntersuchungen ohne Ergebnis blieben, reichten Kraus und Samek schließlich Privatklage gegen Papp ein, der wegen des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre zu 125 S Geldstrafe und Veröffentlichung des Urteils verurteilt wurde.