[100.] Die Ereignisse des 15. Juli 1927, die im Justizpalastbrand und dem Tod von 91 Menschen gipfelten, waren für Kraus Anlass, die bürgerlichen Ordnungskräfte Österreichs, also die Polizei und deren Präsidenten Johann Schober, auf verschiedenste Weise anzuklagen, um zu erwirken, dass diese zur Verantwortung gezogen würden. Im September 1927 ließ er das bekannte Plakat mit seiner Rücktrittsforderung gegen Schober anbringen. Er wollte Schober auch gerichtlich belangen, um sich dadurch Gelegenheit zu verschaffen, seine Anschuldigungen gegen ihn auf vor einem öffentlichen Gericht zu beweisen.
Schober nahm allerdings vorerst keine Stellung zu den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs, der Lüge und der Fälschung in Kraus' Texten. In einem Vortrag im Februar 1928 allerdings sprach Schober vom "losen Maul" seiner Angreifer. Kraus wertete dies als Beleidigung seiner Person und ergriff die Gelegenheit, Johann Schober wegen Ehrenbeleidigung zu klagen.
Im Urteil des Strafbezirksgerichts wurde Schober freigesprochen, da in der Rede nach stenographischen Protokoll nur von "Personen" die Rede war und das "lose Maul" nur innerhalb eines Zitates zur Sprache gekommen war - insofern kam das Gericht zur Überzeugung, dass Kraus zur Klage nicht legitimiert war. Da der gegnerische Anwalt und Schober keinen Kostenersatz beanspruchten, spendete Kraus den Kostenersatz den Opfern des 15. Juli.