[162.] In dem von Paul Amadeus Pisk gegen Kraus angestrengten Ehrenbeleidigungsprozess (siehe Akt 134) sagte unter anderen Hedda Gropper aus, die Kraus' Vorlesung angeblich mitstenographiert hatte. Sie war allerdings nicht mehr im Besitz der Originalmitschrift und ihre Aussagen wichen deutlich vom Stenogramm des Zeugen Fritz Löwy ab.
Kraus war sich sicher: "Die Angaben der Zeugin sind falsch und können nur falsch sein." (162.1.) Er zeigte Gropper also wegen falscher Zeugenaussage an. Der zuständige staatsanwaltschaftliche Referent wollte sich die Sache leicht machen und mit der Begründung, dass sich hier Aussagen gegenüber stünden, die Strafanzeige zurücklegen. Samek konnte allerdings mitteilen, dass der Chef der Staatsanwaltschaft, Dr. Pannek, der Kraus' Werk kannte und offenbar schätzte, dies nicht billige: Kraus und Gropper wurden beide einvernommen, das Verfahren dann allerdings eingestellt, da die Gründe für eine strafgerichtliche Verfolgung nicht ausreichend waren.