[123.] In einem Artikel des Fränkischen Kurier - "Prozeß um das Traumstück" - wurden Stellen aus dem Stück aus dem Zusammenhang gerissen und mit vielen Auslassungen zitiert.
Kraus wollte den Eindruck, der durch diese unvollständig zitierten Auschnitte und die Behauptung "Es reihen sich Verse an, die so obszön sind, dass es unmöglich ist, sie im 'Fränkischen Kurier' wiederzugeben" entstand, berichtigt wissen. Der Fränkische Kurier verweigerte aber zunächst die Aufnahme der Berichtigung und debattierte die Kennzeichnung von Auslassungen und den Gebrauch des Wortes "anreihen" in "Reichsdeutschland".
Schließlich wurde die Berichtigung veröffentlicht mit der Bemerkung, dass sie rein formaler Natur sei und die Leser sich so auch selbst ein Bild davon machen können "was alles die Presse unter Umständen auf Grund des § 11 des Preßgesetzes zu berichtigen gezwungen ist." (123.6.)