[154.] Auch die Arbeiter-Zeitung berichtete von Kraus' "Klage gegen die Berliner Volksbühne" (siehe Akt 136). In dem Artikel wurde behauptet, dass "das Werk 'Die Unüberwindlichen' [...] aus Rücksichtnahme auf die österreichische Gesandtschaft und das Polizeipräsidium nicht in den Abendspielplan aufgenommen worden" sei.
Das sei unwahr: "Wahr ist, dass vom Kläger Karl Kraus lediglich behauptet wurde, dass die Volksbühne die 'Unüberwindlichen' auf Intervention der österreichischen Gesandtschaft nicht in den Abendspielplan aufgenommen hat." (154.1.)
Der verantwortliche Redakteur Oskar Pollak veröffentlichte die verlangte Berichtigung nicht, also klagten ihn Kraus und Samek. Das Strafbezirksgericht verurteilte ihn zu einer hohen Strafzahlung und zur Veröffentlichung der Berichtigung.