
[66.] Karl Kraus hatte in der Fackel 717-723 Karl Renner kritisiert. Die sozialdemokratische Zeitschrift Arbeit und Wirtschaft empörte sich in dem Artikel "Ein Witz Kasmaders?" über diesen "in echtem Bekessy-Tonfall erhobenen Anwurf". (66.3.) Kraus wiederum empfand "den Vergleich mit notorischen und gerichtlich abgestraften Erpressern und Verbrechern [...] als besonders schwere Beleidigungen". Entsprechend beantragten Samek und Kraus die Einleitung von Voruntersuchungen gegen Eduard Straas wegen Ehrenbeleidigung beim Landesgericht für Strafsachen I Wien. Da diese Voruntersuchungen ohne Ergebnisse blieben, beantragten Kraus und Samek die Abtretung des Falles an das Strafbezirksgericht und reichten dort Privatanklage ein. Der verantwortliche Redakteur Eduard Straas wurde wegen der Übertretung des § 30 des Pressegesetzes für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 50 Schilling, sowie zur Veröffentlichung des Urteils verurteilt. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Kraus tatsächlich öffentlichem Spott ausgesetzt war, "weil er, wie gerichtsbekannt ist, gegen jede Pressekorruption seit Jahren kämpft [...]". (66.11)